20. Juli 2021 | Bislang galt, wer die Fortbildungsprüfung zum Kfz-Servicetechniker erfolgreich bestanden hat, kann den Abschluss als Teil I der Meisterschule im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk anerkennen lassen.
Aufgrund einer Überarbeitung der Verordnung der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk ist die Anerkennung zukünftig nicht mehr möglich.
Sollten Sie einen Abschluss als Kfz-Servicetechniker haben, besteht noch bis zum 31.12.2021 die Möglichkeit der Anerkennung für den Teil I der Meisterschule. Hierzu müssen Sie sich zur Meisterprüfung anmelden, auch wenn Ihr Lehrgang erst zu einem späteren Zeitpunkt startet. Entscheidend ist das Datum der Prüfungsanmeldung.
Sie haben Fragen zur Anerkennung Ihres Kfz-Servicetechnikers oder zur Meisterschulen im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk? Dann melden Sie sich gerne bei unserer Weiterbildungsberatung:
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251 705-4444
Sollten Sie einen Abschluss als Kfz-Servicetechniker haben, besteht noch bis zum 31.12.2021 die Möglichkeit der Anerkennung für den Teil I der Meisterschule. Hierzu müssen Sie sich zur Meisterprüfung anmelden, auch wenn Ihr Lehrgang erst zu einem späteren Zeitpunkt startet. Entscheidend ist das Datum der Prüfungsanmeldung.
Sie haben Fragen zur Anerkennung Ihres Kfz-Servicetechnikers oder zur Meisterschulen im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk? Dann melden Sie sich gerne bei unserer Weiterbildungsberatung:
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