Corona-Testpflicht und FFP2-Maskenpflicht am HBZ


Grafik HBZ-Corona-Verhaltensregeln
28. April 2021 | Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen! Mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen haben wir unsere Hygieneregeln für das HBZ ab dem 3. Mai 2021 aktualisiert.
Die wichtigsten Änderungen, die wir als zentrale Bausteine der Pandemiebekämpfung verstehen, sind:
 
  • Wir bitten Sie pro Lehrgangswoche immer Montag und Donnerstag um die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses, das nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Auf dem Gelände und in den Gebäuden des HBZ besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Masken sind auch während des Unterrichts zu tragen. 
  • Bitte legen Sie Ihrem Ausbilder oder Ihrer Ausbilderin jeden Montag und Donnerstag zu Lehrgangsbeginn die Bescheinigung eines negativen Testergebnisses vor.
 
Wenn Sie aus besonderem Grund, zum Beispiel aufgrund von Anreisezeiten oder geschlossener Testzentren am Sonntag, Montagmorgen keinen negativen Test vorweisen können, gibt es die Chance, den Test in einem der örtlichen Testzentren nachzuholen (www.muenster.de/corona_testungen).

Montags haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen 9:30 Uhr und 12 Uhr im HBZ Münster, Gebäude D, an der Echelmeyerstraße 1-2, kostenlos testen zu lassen. Um eine Voranmeldung unter leezenheroes.de/covid19-testzentren wird gebeten.

Für Lehrgangsteilnehmende am Daimlerweg besteht die Möglichkeit der kostenlosen Testung im Testzentrum der Malteser schräg gegenüber (Daimlerweg 33, 48163 Münster Anmeldung www.malteser-muenster.de/testzentrum). Das Ergebnis legen Sie bitte Ihrem Ausbilder oder Ihrer Ausbilderin montags spätestens in der Mittagspause vor.
 
Bitte tragen Sie durch das Einhalten unserer Hygieneregeln dazu bei, dass wir unseren eingeschränkten Lehrgangsbetrieb in Präsenzform weiterhin aufrechterhalten und Sie so optimal wie möglich auf Ihre Prüfungen vorbereiten können.

Wir danken Ihnen für Ihr Mittun und wünschen Ihnen einen interessanten Lehrgang im Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster.