Testen, damit alle gesund bleiben


17. März 2021 | Die vier Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), richten einen gemeinsamen Appell an Unternehmen und Betriebe, ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten. Durch eine deutliche Ausweitung der Corona-Testungen können unentdeckte Infektionsfälle identifiziert und somit auch Infektionsketten verstärkt unterbunden werden.
Die Corona-Pandemie ist die größte Bewährungsprobe seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Unternehmen stehen umfassend zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und wollen auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.

Die Unternehmen haben in großem Maßstab in Hygienemaßnahmen und Unternehmensinfrastruktur investiert, um ihre Belegschaften zu schützen, mobiles Arbeiten zu ermöglichen und das wirtschaftliche Leben und damit den sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten. Mit funktionierenden Hygienekonzepten und Pandemieplänen sorgen die Unternehmen tagtäglich dafür, dass der Arbeitsplatz ein vergleichsweise sicherer Ort ist. Zugleich liegt seitens der Wirtschaft ein umfassendes Angebot zur Einbindung der Betriebsärzte in die Impfstrategie vor. Wir sehen in der Impfung das zentrale Element der Pandemiebekämpfung.

Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, wollen wir die Teststrategie von Bund und Ländern mit aller Kraft unterstützen. Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni notwendig sein wird. Wir wollen in dieser Zeit unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung durch eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung realisieren.

Nachfolgend finden Handwerksbetriebe eine FAQ-Liste und eine Einverständniserklärung zum Download.

Corona-Testungen: FAQ-Liste für Handwerksbetriebe
Einverständniserklärung