Neuer Basislehrgang: Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen


Neuer Basislehrgang: Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen
17. Mai 2024 |
Seit Anfang 2024 gibt es sie, die eingeschränkte, sogenannte kleine, Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisteri:innen. Was sich in anderen Bundesländern etabliert hat, ist nun auch in Nordrhein-Westfalen möglich: Handwerksmeister:innen des Maurer, Betonbauer und Zimmererhandwerks und nach Handwerksordnung gleichgestellte Personen können auf Antrag bei der Ingenieurkammer-Bau NRW eine kleine Bauvorlageberechtigung für die Gebäudeklassen 1 und 2 erhalten.

Zentrale Voraussetzung:  Einstiegsqualifikation

Eine zentrale Voraussetzung ist neben dem Meisterbrief beziehungsweise neben der Eintragung in die Handwerksrolle, die Belegung einer Einstiegsqualifikation mit Schwerpunkt Öffentliches Baurecht, im Umfang von 80 Stunden. Als eine der ersten Bildungseinrichtungen in NRW entwickelt das HBZ Münster aktuell einen neuen Lehrgang, der ebendiese Anforderungen erfüllt. Vorbehaltlich der inhaltlichen Anpassung durch die Ingenieurkammer-Bau NRW umfasst der Lehrgang folgende Themen:
 

  • Öffentlich-rechtliche Grundlagen des Baurechts
  • Planungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Zivilrechtliche Grundlagen des Planens und Bauens
  • Wirtschaftlichkeit des Planen und Bauens
  • Bautechnische Nachweise
  • Entwurf und Gestaltung

Starttermine

Es werden zwei Starttermine und Unterrichtsformen angeboten. Der erste Lehrgang startet am 21. Juni 2024 und findet anteilig online und in Präsenz statt. Die 16 Unterrichtseinheiten finden freitagsabends und samstagmorgens statt.

Ein weiterer Lehrgang startet am 26. August 2024 und findet komplett in Präsenz statt. Der Kompaktlehrgang vermittelt die Inhalte innerhalb von zwei Wochen, jeweils Montag bis Donnerstag, ganztags.

Weitere Informationen und Online-Anmeldung