Meisterprüfung
Die Handwerkskammer Münster bietet Ihnen eine Vielzahl von Meisterprüfungen. In dieser hoheitlichen Aufgabe wird sie von ihren kompetenten ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen unterstützt.
Unmittelbar nach Abschluss der Lehrgänge bzw. einzelner Unterrichtsmodule wird die Meisterprüfung in den einzelnen Teilen durchgeführt.
Haben Sie die Prüfung in allen vier Teilen der Meisterprüfung bestanden, wird Ihnen das Meisterprüfungszeugnis und der Meisterbrief ausgestellt. Den großen Meisterbrief erhalten Sie im Rahmen einer Feierstunde.
Zulassung
Zulassung zur Meisterprüfung
Für die Meisterprüfung in einem Handwerk, das zulassungspflichtig betrieben werden kann (Anlage A der Handwerksordnung), gilt:
Die Zulassung erfolgt durch den jeweiligen Meisterprüfungsausschuss über den Ansprechpartner in Ihrer Handwerkskammer.
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf erfolgreich abgelegt hat.
- Zuzulassen ist auch, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige (es dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden) Berufstätigkeit ausgeübt hat.
- Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Bitte beachten Sie:
Um zu überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Meisterprüfung die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen werden, benötigen wir gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung zur Meisterschule folgende Unterlagen in Fotokopie:
- Nachweis über die Gesellen- oder Abschlussprüfung
- Tabellarischer Lebenslauf
Meister-Berufe
I-R
- Informationstechniker (Anlage A)
- Installateur-/Heizungsbauer (Anlage A)
- Kälteanlagenbauer (Anlage A)
- Karosserie- / Fahrzeugbauer (Anlage A)
- Klempner (Anlage A)
- Kraftfahrzeugtechniker (Anlage A)
- Landmaschinenmechaniker (Anlage A)
- Maler und Lackierer (Anlage A)
- Maurer und Betonbauer (Anlage A)
- Metallbauer (Anlage A)
- Ofen-/Luftheizungsbauer (Anlage A)
- Raumausstatter
Anmeldung/Kosten
Alternativ können Sie das Antragsformular telefonisch bei dem für Sie zuständigen Ansprechpartner anfordern oder Sie wenden sich schriftlich an:
Handwerkskammer Münster
Prüfungsabteilung
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Zur Befreiung von Teilen der Meisterprüfung aufgrund bereits erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfungen sind Kopien dieser Prüfungszeugnisse mit einem formlosen Antrag auf Befreiung einzureichen.
Handwerkskammer Münster
Prüfungsabteilung
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Zur Befreiung von Teilen der Meisterprüfung aufgrund bereits erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfungen sind Kopien dieser Prüfungszeugnisse mit einem formlosen Antrag auf Befreiung einzureichen.
Kosten der Meisterprüfung
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie gerne bei Ihrem zuständigen Ansprechpartnern telefonisch oder per Mail erfragen.
Ansprechpartner Meisterprüfungen
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie gerne bei Ihrem zuständigen Ansprechpartnern telefonisch oder per Mail erfragen.
Ansprechpartner Meisterprüfungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der Meisterprüfung
Die Handwerkskammer Münster führt zurzeit in 33 Handwerksberufen Meisterprüfungen durch. Bitte beachten Sie: Der Zusatz „Anlage A" weist darauf hin, dass es sich gemäß Anlage A der Handwerksordnung um ein Handwerk handelt, das zulassungspflichtig betrieben werden kann.Rechtsgrundlagen für die Abnahme der Meisterprüfung sind:
- §§ 45-51 der Handwerksordnung
- Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO)
- Verordnung über die gemeinsamen Anforderungen in der Meisterprüfung (AMVO)
- Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil des jeweiligen Handwerks