Förderungsprogramme
Förderungsprogramme
Wenn Sie bereits wissen, welches Förderungsprogramm für Sie in Frage kommt, können Sie sich auch direkt auf der Seite Ihres Förderprogramms informieren. Hier haben wir Ihnen ausgewählte Informationen zu den aktuell von Europäischer Union, Bund und Ländern aufgelegten Bildungsförderungsmaßnahmen zusammengestellt.
Aufstiegs-BAföG
Ein Entscheidungskriterium für die Teilnahme an einer Fortbildung ist die Frage nach der Finanzierung. Damit die Kosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer umfangreichen Fortbildung keine unüberwindbare Eintrittsbarriere darstellen, gibt es in Deutschland die Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzt - das „Aufstiegs-BAföG“.
Viele umfangreiche Fortbildungen wie der Meister im Handwerk, der Betriebswirt HwO oder der Gestalter im Handwerk sind durch das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Doch wo erhalten Sie Hilfe bei der Beantragung der Förderung, welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen und wie ist die Förderung im Detail aufgebaut? Diese und weitere Fragen werden wir im Folgenden beantworten.
Unser Service für Sie
Als Kursteilnehmer:in am HBZ Münster unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen des Aufstiegs-BAföGs. Wir beraten Sie zu den benötigten Unterlagen und prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Anschließend leiten wir Ihre Antragsunterlagen an die zuständige Stelle zur Entscheidung weiter.Um eine effektive Antragsstellung zu gewährleisten, besuchen Sie bitte eine unserer kostenlosen Infoveranstaltungen zum Aufstiegs-BAföG. Jeden ersten Mittwoch im Monat findet sie um 17:00 Uhr online statt. Dort geben wir Ihnen neben aktuellen Informationen zur Antragstellung auch konkrete Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge.
Sollten Sie im Anschluss der Veranstaltung noch weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Antrag haben, können Sie sich gerne an unseren „Beratungsservice Aufstiegs-BAföG“ wenden.
Telefon: 0251 705-1220
Telefonische Sprechzeiten: montags - freitags 9 - 12 Uhr; montags und donnerstags 14 - 16 Uhr
E-Mail: aufstiegs-bafoeg@hwk-muenster.de
Was wird gefördert?
Seit 1996 unterstützen Bund und Länder die Finanzierung von Aufstiegsfortbildungen. Aus dem „Meister-BAföG“ wurde das heutige „Aufstiegs-BAföG“. Doch nicht nur der Name änderte sich. Im Laufe der Jahre wurde neben anderen Aspekten auch die Anzahl der förderfähigen Kurse erweitert. Zu den geförderten, am HBZ durchgeführten Kursen zählen Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Beispiele hierfür sind insbesondere:- Meistervorbereitungslehrgänge
- Gepr. Betriebswirt:in HwO
- Gepr. kaufmännische/r Fachwirt:in HwO
- Fortbildungen zum Servicetechniker in Teilzeit
- Gestalter:in im Handwerk
- Designer:in (HWK)
Dabei sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitlehrgängen förderfähig. Die folgenden Fortbildungskriterien bilden die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Förderung.
Für Vollzeitlehrgänge gilt:
- Mindestens 400 Unterrichtstunden müssen
- innerhalb von 36 Monaten absolviert werden.
- In der Regel findet wöchentlich an 4 Werktagen Unterricht
- mit mindestens 25 Stunden statt.
- Mindestens 200 Unterrichtstunden müssen
- innerhalb von 48 Monaten absolviert werden.
- Dabei finden monatlich mindestens 18 Unterrichtsstunden statt.
Die Voraussetzungen
Neben den Bedingungen, die Ihr Lehrgang erfüllen muss, damit er mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, gelten auch für Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer einige Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind. So hat Ihr Antrag auf Förderung grundsätzlich nur dann Erfolg, wenn
- Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen oder
- Sie einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss als höchsten Hochschulabschluss besitzen.
Diese Abschlüsse müssen vor dem Beginn des zu fördernden Lehrgangs vorliegen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung Ihres angestrebten Abschlusses erfüllen und als Selbstzahler die Kursgebühr entrichten werden.
Eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist bis zu dreimal möglich. Allerdings ist die Voraussetzung für Mehrfachförderung, dass die anschließende Fortbildung auf der vorherigen aufbaut. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie erst einen Servicetechniker in Teilzeit absolvieren, anschließend eine Meisterschule belegen und darauf aufbauend den Betriebswirt HwO machen. Natürlich kann das Aufstiegs-BAföG auch nur für eine, den Voraussetzungen entsprechende, Fortbildung genutzt werden.
Die Bestandteile des Aufstiegs-BAföGs
Zwei zentrale Elemente bilden die Förderung des Aufstiegs-BAföGs. Der Maßnahmebeitrag zielt auf die Förderung der reinen Fortbildungskosten ab. Der Unterhaltsbeitrag bezieht sich auf den Unterhaltbedarf bei Vollzeitmaßnahmen.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung des Unterhaltsbedarfs frühestens ab dem Antragsmonat erfolgt. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Förderung des Unterhaltsbedarfs ist nicht möglich.
Die Förderung der Fortbildungskosten kann im Zweifel auch noch während der Maßnahme beantragt werden. Empfehlenswert ist hier allerdings ebenfalls die frühzeitige Beantragung vor Beginn Ihrer Fortbildung.
Fortbildungskosten
Die Fortbildungskosten werden einkommens- und vermögensunabhängig durch den Maßnahmebeitrag des Aufstiegs-BAföGs gefördert. Zu den Fortbildungskosten zählen neben den Lehrgangs- auch die Prüfungsgebühren sowie ein Zuschuss für die Materialkosten des Meisterstücks. Dabei werden Fortbildungskosten von bis zu 15.000 € gefördert.
Die Fortbildungskosten werden in Abhängigkeit Ihres erfolgreichen Bestehens der Bildungsmaßnahmen mit bis zu 75 % bezuschusst. Das heißt Sie Zahlen im Falle des erfolgreichen Abschlusses nur 25 % selbst.
Hier eine Beispielrechnung zum Maßnahmebeitrag:
Das Darlehen wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt und ist zins- und tilgungsfrei bis höchstens sechs Jahre ab Maßnahmebeginn.
Unterhaltsbedarf
Der Unterhaltsbedarf wird bei Vollzeitmaßnahmen individuelle berechnet. Er wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt und als 100%iger Zuschuss ausgezahlt. Das bedeutet, Sie müssen nach Abschluss Ihrer Fortbildung keine Rückzahlung leisten.
Der Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 € und wird zum Beispiel durch Kinder erhöht. Auch der Einkommensfreibetrag während der Fortbildung ist abhängig von Ihrer familiären Situation.
Da die Bemessung des Unterhaltsbeitrags von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, stellen wir nur zwei Beispielszenarien dar.
Beispielszenarien für den Unterhaltsbeitrag:
(Annahme: Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden eingehalten)
Individuelle Situation Unterhaltsbeitrag (100%iger Zuschuss)
- Alleinstehend bis zu 963,00 € pro Monat
- Alleinerziehend, bis zu 1.198,00 € pro Monat
ein Kind. - Verheiratet, bis zu 1.433,00 € pro Monat
ein Kind
Stand: 25.10.2022,
Alle dargestellten Beträge sind beispielhaft zu verstehen und beruhen auf den Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Weitere Angaben zu Thema Aufstiegs-Bafög finden Sie auch unterwww.aufstiegs-bafoeg.de
Beantragung Aufstiegs-BAföG
Beantragung Aufstiegs-BAföG
Sie haben sich für eine Aufstiegsfortbildung am HBZ Münster entschieden und wollen nun das Aufstiegs-BAföG führ Ihren Kurs beantragen. Dafür haben wir Ihnen hier eine Liste der notwendigen Unterlagen aufgestellt, die Sie bei uns einreichen müssen.
Unabhängig davon ob Sie eine Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme belegen, sind folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Formblatt A
- Anlage 3 Formblatt A (Falls Sie Ausländerin oder Ausländer sind)
- Lebenslauf
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (wenn vorhanden)
- Nachweise über Schul- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z.B. Realschulabschluss, Ausbildereignungsprüfung)
- Kopie des Gesellenbriefs
- Formblatt B (das machen wir für Sie)
- Formblatt Z (nur notwendig, wenn die Vorqualifikation nicht aus Zeugnissen z.B. Gesellenbrief ersichtlich wird)
- Anlage 1 Formblatt A
- Anlage 2 Formblatt A (Falls Sie verheiratet sind)
- Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung
Formblätter
Hier finden Sie alle genannten Formblätter, die Sie zur Antragstellung benötigen.Haben Sie alle Unterlagen zusammen und ausgefüllt, dann können Sie sie uns per Post zukommen lassen unter:
Handwerkskammer Bildungszentrum Münster
„Beratungsservice Aufstiegs-BAföG“
Echelmeyerstr. 1-2
48163 Münster
Wir prüfen Ihre Unterlagen, kommen bei Rückfragen auf Sie zu und leiten den finalen Antrag weiter an die zuständige Behörde. In NRW ist das die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49. Von dort erhalten Sie dann Ihren Bewilligungsbescheid.
BAföG-Checkliste
Um die Antragstellung zu erleichtern, hat die Bezirksregierung Köln Checklisten in ihren Download-Bereich gestellt. Sie finden dort die Checkliste „Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag“ mit einem Überblick über Formblätter und Fristen. Außerdem stehen weitere Checklisten zu häufigen Fehlerquellen bei Voll- und Teilzeitanträgen zur Verfügung.
Zu den Aufstiegs-Bafög Checklisten der Bezirksregierung Köln
Bearbeitungsstand
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, möchten Sie sicherlich wissen, wie lange Sie auf den Bescheid warten müssen. Die Bezirksregierung Köln stellt Ihnen deswegen den aktuellen Bearbeitungsstand auf ihrer Internetseite zur Verfügung und gibt Auskunft über die Bearbeitungsweise der Anträge.
Die Schritte für eine erfolgreiche Antragsstellung auf einen Blick:
Zugegeben, das waren jetzt viele Informationen zum Thema „Aufstiegs-BAföG beantragen“ und sicherlich konnten wir nicht alle Ihre Fragen klären. Deswegen hier nochmal die wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Antragsstellung.
- Lesen Sie sich die Informationen auf dieser Seite in Ruhe durch und machen Sie sich mit den Antragsunterlagen vertraut.
- Besuchen Sie unseren Infoabend, der jeden ersten Mittwoch im Monat um 17:00 Uhr im HBZ stattfindet.
- Klären Sie individuelle Fragen zu Ihrem Antrag mit unserem „Beratungsservice Aufstiegs-BAföG“
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen.
Darunter fallen Lehrgangs-, Unterbringungs- und Fahrtkosten sowie Ausgaben für Verpflegung und für die Betreuung der Kinder. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fortbildung für die Weiterbildungsförderung nach § 81 SGB III zugelassen ist.
Zielgruppe sind sowohl Arbeitslose als auch Arbeitnehmer, die von einer Kündigung bedroht sind oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Die Antragsteller müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Prüfung durch die Arbeitsagentur
Ob Sie Anspruch auf einen solchen Bildungsgutschein haben, wird vom Berater Ihrer zuständigen Arbeitsagentur individuell geprüft und entschieden, ein genereller Anspruch besteht nicht. Wenn Sie Fragen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten haben, dann sprechen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit
Das Handwerkskammer Bildungszentrum Münster ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit kann diese Förderung, die 100 % der Lehrgangsgebühren abdeckt, für folgende Fortbildungen in unserem Hause beantragt werden:
- Ausbildung zur Schweißerprüfung - verschiedene Verfahren (Module) mit individuellem Eintritt:
- Modul Metallaktivgas (MAG) an Stahl
- Modul Lichtbogenhandschweißen (E) an Stahl
- Modul Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) an Stahl
- Modul Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) an CrNi Stählen
- Modul Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) an Aluminium
- Ausbildung zum Schweißfachmann nach Richtlinie DVS-IIW 1170
Bitte beachten Sie: Auch wenn Lehrgänge in dieser Liste nicht verlinkt sind, informieren wir Sie gerne über unser entsprechendes Angebot. Wenn Sie sich für eine dieser nichtverlinkten Fortbildungen interessieren, rufen Sie uns gerne an unter 0251/705-4444 oder schicken Sie uns eine Email an weiterbildung@hbz-bildung.de.
Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie auf der Webseite der Arbeitslosenselbsthilfe: Zur Webseite
Bildungsscheck
HINWEIS: Das Förderprogramm wurde zum 30.06.2024 eingestellt. Bereits ausgestellte Bildungsschecks können bis zum 31.03.2029 eingelöst werden.
Mit dem Bildungsscheck NRW finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), werden individuelle Weiterbildungsausgaben von Beschäftigten (mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW) in kleinen und mittleren Betrieben bezuschusst. Somit können mehr Menschen und Unternehmen die berufliche Weiterbildung als Chance nutzen.Förderkonditionen:
Mit dem Bildungsscheck werden die Kosten für eine berufliche Weiterbildung bis zur Hälfte der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, maximal jedoch mit 500,00 €, bezuschusst. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Was wird gefördert:
Der Bildungsscheck soll insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Der Bildungsscheck sollte nur für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Das ist auch möglich für online basierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning sowie innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang. Nicht gefördert werden Weiterbildungen, die nicht der beruflichen Weiterbildung dienen. Weiterhin von der Förderung ausgenommen sind Weiterbildungen von Beschäftigten, die vom Grunde nach einen Anspruch auf staatliche Förderung dieser Weiterbildungsmaßnahme haben (z. B. Aufstiegs BAföG) oder für die vorrangig die Bildungsprämie des Bundes zu nutzen ist.
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck ist die bzw. der Beschäftigte (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrende und Selbstständige selbst Antragsteller und trägt den verbleibenden Eigenanteil.Einkommen: Zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 40 T€ (Einzelveranlagung) bzw. 80 T€ (gemeinsame Veranlagung)
Einkommensnachweis: Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens gegenüber der Beratungsstelle (Datum des Dokuments darf nicht älter als drei Jahre sein)
kann nur anhand folgender Belege erbracht werden:
• Einkommenssteuerbescheid
• Erklärung eines/einer Steuerberaters/in
• Bescheinigung eines Lohnsteuerhilfevereins
Anzahl: 1 Bildungsscheck pro Kalenderjahr
Wichtige Information:
Eine Kursbuchung/Anmeldung kann bereits vor der Bildungsscheckberatung und Bildungsscheckausgabe erfolgen. Der Kurs darf bei Ausgabe des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben. Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
So erhalten Sie den Bildungsscheck:
Das Förderprogramm wurde zum 30.06.2024 eingestellt. Es können somit keine Bildungsschecks mehr ausgegeben werden. Bereits ausgestellte Bildungsschecks können bis zum 31.03.2029 eingelöst werden. Ab Herbst 2024 ist ein Nachfolgeprogramm beabsichtigt. Sobald weitere Informationen dazu vorliegen, wird auf hbz-bildung.de informiert.
Studenten-BAföG
Verschiedene Studiengängen bietet das HBZ Münster in Kooperation mit Partnerhochschulen an. Für die Studierenden ergibt sich aufgrund Ihrer Einschreibung an der jeweiligen Partnerhochschule die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Ob Sie die BAföG-Förderung erhalten hängt von Ihren Einkommensverhältnissen und denen Ihrer Eltern ab.
Informationen über das für Sie zuständige BAföG-Amt und wie Sie bei der Antragstellung vorgehen sollten erfahren Sie auf den Seiten unserer Partnerhochschulen.
BAföG-Info Studiengang Bauen im Bestand
Grundsätzliche Informationen zum BAföG in Deutschland erhalten auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Darüber hinaus verdeutlichen Beispiele, wie die individuelle BAföG-Förderung aussehen kann.
BAföG-Info
Begabtenförderung
Getreu dem Motto „Besondere Begabungen benötigen besondere Förderung“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Begabtenförderung ein Programm aufgelegt, welches Jugendliche, die über einen besonders guten Notendurchschnitt verfügen und sich beruflich weiterbilden möchten, unterstützt.
Auf diese Weise will die Regierung die Qualifizierung junger Fachkräfte, die sich für eine Karriere mit Lehrausbildung entscheiden, weiter fördern.
Förderung ab Notendurchschnitt 1,9
Wer das Ergebnis seiner Gesellen- bzw. Abschlussprüfung mit besser als „gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann für die berufliche Weiterbildung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 7.200,- Euro über einen Zeitraum von drei Förderjahren. Die Mittel für das Programm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Weitere Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie hier:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (externer Link)
Handwerkskammer Münster (externer Link)
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (externer Link)
Kontakt
Telefon 0251 705-1752
magdalena.krausa@hwk-muenster.de
Meisterprämie NRW
Die Voraussetzungen
Basisvoraussetzung der Prämie ist das Bestehen der Meisterprüfung. Die Meisterprämine NRW richtet sich an Absolvierende deren Hauptwohnsitz sich zum Ausstellungszeitpunkt des Meisterprüfungszeugnisses in NRW befindet. Für die Prämie können Abschlusszeugnisse ab dem 01.07.2023 berücksichtigt werden. Außerdem dürfen die frischen Handwerksmeister:innen in keinem anderen Bundesland eine Meisterprämie beantragt oder erhalten haben.
Die Prämie in Höhe von 2.500€ gilt für alle Gewerke der Anlage A (mit „Meisterpflicht“) und Anlage B 1 (ohne „Meisterpflicht“) zur Handwerksordnung und wird pro Person einmalig gewährt. Die Prämie soll zunächst bis Ende 2024 vergeben werden.
Beantragung und weitere Informationen
Ab sofort können Meister:innen, welche die Voraussetzungen erfüllen, die Prämie auf einer speziell eingerichteten Förderseite beantragen. Dort finden Berechtigte auch weitere Informationen zur Antragsstellung sowie eine umfangreiche FAQ-Liste. Bei der Beantragung sollten die Handwerksmeister:innen schnell sein, denn Anträge können nur bis drei Monate nach Ausstellungsdatum des Meisterzeugnissen gestellt werden. Außerdem ist das Förderungskontingent begrenzt.
Anträge können auf der folgenden Förderseite gestellt werden:
www.meisterprämie.nrw
Der offiziellen Flyer zur Meisterprämie NRW mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Flyer zur Meisterprämie NRW
Kombination mit weiteren Förderungsprogrammen
Die Nutzung der Meisterprämie schließt übrigens andere Förderinstrumente nicht aus. In Kombination mit beispielsweise dem Aufstiegs-Bafög können in einigen Gewerken 100% der Kosten für Meisterschule und -Prüfung gefördert werden.
Meistergründungsprämie
Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie. 13,5 Millionen Euro werden von der Landesregierung für Existenzgründungen im Handwerk in den nächsten drei Jahren bereitgestellt. Durch die Neufassung der Meistergründungsprämie wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver. So wird die Förderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 7.500 Euro auf bis zu max. 10.500 Euro erhöht.
Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals. Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.
Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei den zuständigen Handwerkskammern sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.
Förderbedingungen:
- Voraussetzung ist die Gründung einer selbstständigen und nachhaltigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk.
- Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen von Betrieben und die tätige Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen als selbstständige Vollexistenz im Handwerk.
- Im Falle der Neugründung und tätigen Beteiligung muss mindestens ein unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz in Vollzeit oder zwei Teilzeitarbeitsplätze zu je 50 Prozent der Vollzeit für mindestens zusammengerechnet für 12 Monate geschaffen besetzt werden.
- Die Voraussetzung kann auch mit einem Ausbildungsplatz erfüllt werden. Die Schaffung und Besetzung muss innerhalb von 24 Monaten und der Nachweis über die geschaffenen Mindestmonate innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung der Zuwendung erfolgen.
- Im Falle der Betriebsübernahme müssen die vorhandenen Arbeitsplätze im bisherigen Beschäftigungsumfang für mindestens 12 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erhalten bleiben. Bei Übernahmen eines Betriebes mit weniger als einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind die Bestimmungen für Neugründungen sinngemäß anzuwenden.
Weitere Informationen
Kontakt
Telefon 0251 5203-211
katja.kern@hwk-muenster.de
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Nachdem die Gründung vollzogen ist, ergeben sich bei vielen jungen Unternehmern eine Reihe von Fragen rund um die Themen Betriebsführung, Kostenrechnung, Marketing und Werbung etc. Gerade in dieser jungen Unternehmensphase gilt es, die notwendigen Weichen für die betriebliche Zukunft zu stellen.
Aus diesem Grund bietet die Handwerkskammer Münster jungen Unternehmen die notwendige begleitende Unterstützung, so dass betriebsindividuell und nachhaltig die richtigen (ersten) Schritte gegangen werden. Hierbei berät Sie das HWK-Team selbstverständlich auch bei der Auswahl und Beantragung der relevanten öffentlichen Fördermittel.
Weitere Informationen
Förderung Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt aktive und ehemalige Zeitsoldaten bei ihren Fortbildungswünschen mit speziell aufgelegten Finanzierungsmaßnahmen.
Wenn Sie einer dieser Zielgruppen angehören und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie Zuschüsse für folgende Aufwendungen:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Lernmittelgebühren
- Fahrtkosten
- sowie ggf. Trennungsgeld
- Ausbildungszuschuss
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst gestellt werden.
Weitere Informationen bieten Ihnen die Seiten des Berufsförderungsdienstes (BFD) der Bundeswehr (externer Link).