Förderung
Förderungsprogramme
Finde die richtige Unterstützung für deine Lebensumstände!

Wenn du bereits weißt, welches Förderungsprogramm für dich in Frage kommt, kannst du dich auch direkt auf der Seite deines Förderprogramms informieren. Hier haben wir dir ausgewählte Informationen zu den aktuell von Europäischer Union, Bund und Ländern aufgelegten Bildungsförderungsmaßnahmen zusammengestellt.
Solltest du über die hier dargestellten Informationen hinaus noch weitere Fragen zur Finanzierung deiner Fortbildung haben, wende dich gerne an unsere Bildungsberatung.
Aufstiegs-BAföG
Ein Entscheidungskriterium für die Teilnahme an einer Fortbildung ist die Frage nach der Finanzierung. Damit die Kosten für die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer einer umfangreichen Fortbildung keine unüberwindbare Eintrittsbarriere darstellen, gibt es in Deutschland die Förderung von Fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - das „Aufstiegs-BAföG“.
Viele umfangreiche Fortbildungen wie der Meister im Handwerk, der Betriebswirt HwO oder der Gestalter im Handwerk sind durch das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Doch wo erhältst du Hilfe bei der Beantragung der Förderung, welche Voraussetzungen musst du erfüllen und wie ist die Förderung im Detail aufgebaut? Diese und weitere Fragen werden wir im Folgenden beantworten.
Unser Service für dich
Als Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer am HBZ Münster unterstützen wir dich bei der Beantragung von Leistungen des Aufstiegs-BAföGs. Wir beraten dich zu den benötigten Unterlagen und prüfen deinen Antrag auf Vollständigkeit. Anschließend leiten wir deine Antragsunterlagen an die zuständige Stelle zur Entscheidung weiter.
Um eine effektive Antragsstellung zu gewährleisten, besuche bitte eine unserer kostenlosen Infoveranstaltungen zum Aufstiegs-BAföG. Jeden ersten Mittwoch im Monat findet sie um 17:00 Uhr online statt. Dort geben wir dir neben aktuellen Informationen zur Antragstellung auch konkrete Hilfestellung beim Ausfüllen der Anträge.
Solltest du im Anschluss der Veranstaltung noch weitere Fragen zu deinem persönlichen Antrag haben, kannst du dich gerne an unseren „Beratungsservice Aufstiegs-BAföG“ wenden.
Was wird gefördert?
Seit 1996 unterstützen Bund und Länder die Finanzierung von Aufstiegsfortbildungen. Aus dem „Meister-BAföG“ wurde das heutige „Aufstiegs-BAföG“. Doch nicht nur der Name änderte sich. Im Laufe der Jahre wurde neben anderen Aspekten auch die Anzahl der förderfähigen Kurse erweitert. Zu den geförderten, am HBZ durchgeführten Kursen zählen Lehrgänge, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Beispiele hierfür sind insbesondere:
- Meistervorbereitungslehrgänge
- Gepr. Betriebswirt/Betriebswirtin HwO
- Gepr. kaufm. Fachwirt/Fachwirtin HwO
- Fortbildungen zum Servicetechniker
- Gestalter/Gestalterin im Handwerk
- Designer/Designerin (HWK)
Dabei sind sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitlehrgänge förderfähig. Die folgenden Fortbildungskriterien bilden die organisatorischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Förderung.
Für Vollzeitlehrgänge gilt:
- Mindestens 400 Unterrichtstunden müssen
- innerhalb von 36 Monaten absolviert werden.
- In der Regel findet wöchentlich an 4 Werktagen Unterricht
- mit mindestens 25 Stunden statt.
Für Teilzeitlehrgänge gilt:
- Mindestens 200 Unterrichtstunden müssen
- innerhalb von 48 Monaten absolviert werden.
- Dabei finden monatlich mindestens 18 Unterrichtsstunden statt.
Die Voraussetzungen
Neben den Bedingungen, die dein Lehrgang erfüllen muss, damit er mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, gelten auch für dich als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer einige Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind. So hat dein Antrag auf Förderung grundsätzlich nur dann Erfolg, wenn
- du über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen vergleichbaren Abschluss verfügst oder
- du einen Bachelorabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss als höchsten Hochschulabschluss besitzt.
Diese Abschlüsse müssen vor dem Beginn des zu fördernden Lehrgangs vorliegen. Außerdem ist es wichtig, dass du die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung deines angestrebten Abschlusses erfüllst und als Selbstzahler die Kursgebühr entrichten wirst.
Eine Förderung durch das Aufstiegs-BAföG ist bis zu dreimal möglich. Allerdings ist die Voraussetzung für Mehrfachförderung, dass die anschließende Fortbildung auf der vorherigen aufbaut. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du erst einen Servicetechniker in Teilzeit absolvierst, anschließend eine Meisterschule belegst und darauf aufbauend den Betriebswirt HwO machst. Natürlich kann das Aufstiegs-BAföG auch nur für eine, den Voraussetzungen entsprechenden, Fortbildung genutzt werden.
Die Bestandteile des Aufstiegs-BAföGs
Zwei zentrale Elemente bilden die Förderung des Aufstiegs-BAföGs. Der Maßnahmebeitrag zielt auf die Förderung der reinen Fortbildungskosten ab. Der Unterhaltsbeitrag bezieht sich auf den Unterhaltbedarf bei Vollzeitmaßnahmen.
Bitte beachte, dass die Förderung des Unterhaltsbedarfs frühestens ab dem Antragsmonat erfolgt. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Förderung des Unterhaltsbedarfs ist nicht möglich.
Die Förderung der Fortbildungskosten kann im Zweifel auch noch während der Maßnahme beantragt werden. Empfehlenswert ist hier allerdings ebenfalls die frühzeitige Beantragung vor Beginn deiner Fortbildung.
Fortbildungskosten
Die Fortbildungskosten werden einkommens- und vermögensunabhängig durch den Maßnahmebeitrag des Aufstiegs-BAföGs gefördert. Zu den Fortbildungskosten zählen neben den Lehrgangs- auch die Prüfungsgebühren sowie ein Zuschuss für die Materialkosten des Meisterstücks. Dabei werden Fortbildungskosten von bis zu 15.000 € gefördert.
Die Fortbildungskosten werden in Abhängigkeit deines erfolgreichen Bestehens der Bildungsmaßnahmen mit bis zu 75 % bezuschusst. Das heißt du zahlst im Falle des erfolgreichen Abschlusses nur 25 % selbst.
Hier eine Beispielrechnung zum Maßnahmebeitrag:
Das Darlehen wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt und ist zins- und tilgungsfrei bis höchstens sechs Jahre ab Maßnahmebeginn.
Unterhaltsbedarf
Der Unterhaltsbedarf wird bei Vollzeitmaßnahmen individuell berechnet. Er wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt und als 100%iger Zuschuss ausgezahlt. Das bedeutet, du musst nach Abschluss deiner Fortbildung keine Rückzahlung leisten.
Der Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 € und wird zum Beispiel durch Kinder erhöht. Auch der Einkommensfreibetrag während der Fortbildung ist abhängig von deiner familiären Situation.
Da die Bemessung des Unterhaltsbeitrags von vielen verschiedenen Faktoren abhängt, stellen wir nur zwei Beispielszenarien dar.
Beispielszenarien für den Unterhaltsbeitrag:
(Annahme: Einkommens- und Vermögensfreibeträge werden eingehalten)
Individuelle Situation Unterhaltsbeitrag (100%iger Zuschuss)
- Alleinstehend bis zu 963,00 € pro Monat
- Alleinerziehend, bis zu 1.198,00 € pro Monat
ein Kind. - Verheiratet, bis zu 1.433,00 € pro Monat
ein Kind
Stand: 25.10.2022,
Alle dargestellten Beträge sind beispielhaft zu verstehen und beruhen auf den Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Kontakt
Aufstiegs-BAföG
- 0251 705-1220
- aufstiegs-bafoeg@hwk-muenster.de
Telefonische Sprechzeiten:
montags - freitags 9 - 12 Uhr
montags und donnerstags 14 - 16 Uhr
Beantragung Aufstiegs-BAföG
Du hast dich für eine Aufstiegsfortbildung am HBZ Münster entschieden und willst nun das Aufstiegs-BAföG für deinen Kurs beantragen. Dafür haben wir dir hier eine Liste der notwendigen Unterlagen aufgestellt, die du bei uns einreichen musst.
Unabhängig davon ob du eine Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme belegst, sind folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Formblatt A
- Anlage 3 Formblatt A (Falls du Ausländerin oder Ausländer bist)
- Lebenslauf
- Rechnung über die Höhe der Lehrgangsgebühren (wenn vorhanden)
- Nachweise über Schul- und ggfs. Fortbildungsabschlüsse (z. B. Realschulabschluss, Ausbildereignungsprüfung)
- Kopie des Gesellenbriefs
- Formblatt B (das machen wir für dich)
- Formblatt Z (nur notwendig, wenn die Vorqualifikation nicht aus Zeugnissen z. B. Gesellenbrief ersichtlich wird)
Bei einer Vollzeitmaßnahme lege bitte folgende Unterlagen für den Unterhaltbeitrag zusätzlich vor.
- Anlage 1 Formblatt A
- Anlage 2 Formblatt A (Falls du verheiratet bist)
- Bescheinigung der Kranken- und Pflegeversicherung
Formblätter
Unter Links findest du den Weg zu allen genannten Formblättern, die du zur Antragstellung benötigst.
Hast du alle Unterlagen zusammen und ausgefüllt, dann kannst du sie uns per Post zukommen lassen.
Wir prüfen deine Unterlagen, kommen bei Rückfragen auf dich zu und leiten den finalen Antrag weiter an die zuständige Behörde. In NRW ist das die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49. Von dort erhältst du dann deinen Bewilligungsbescheid.
BAföG-Checkliste
Um die Antragstellung zu erleichtern, hat die Bezirksregierung Köln Checklisten in ihren Download-Bereich gestellt. Du findest dort die Checkliste „Maßnahmebeitrag und Unterhaltsbeitrag“ mit einem Überblick über Formblätter und Fristen. Außerdem stehen weitere Checklisten zu häufigen Fehlerquellen bei Voll- und Teilzeitanträgen zur Verfügung.
Bearbeitungsstand
Nachdem du deinen Antrag gestellt hast, möchtest du sicherlich wissen, wie lange du auf den Bescheid warten musst. Die Bezirksregierung Köln stellt dir deswegen den aktuellen Bearbeitungsstand auf ihrer Internetseite zur Verfügung und gibt Auskunft über die Bearbeitungsweise der Anträge.
Zugegeben, das waren jetzt viele Informationen zum Thema „Aufstiegs-BAföG beantragen“ und sicherlich konnten wir nicht alle deine Fragen klären. Deswegen hier nochmal die wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Antragsstellung.
- Lies dir die Informationen auf dieser Seite in Ruhe durch und mach dich mit den Antragsunterlagen vertraut.
- Besuch unseren Infoabend, der jeden ersten Mittwoch im Monat um 17:00 Uhr im HBZ stattfindet.
- Kläre individuelle Fragen zu deinem Antrag mit unserem „Beratungsservice Aufstiegs-BAföG“
Wir wünschen dir schon jetzt viel Erfolg bei deiner Aufstiegsfortbildung und hoffen, dich bald am HBZ Münster begrüßen zu dürfen.

Postadresse:
Handwerkskammer Bildungszentrum Münster
„Beratungsservice Aufstiegs-BAföG“
Echelmeyerstr. 1 - 2
48163 Münster
Infoveranstaltungen Aufstiegs-BAföG
Aktuelle Veranstaltungstermine
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Online-Veranstaltung
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Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen.
Darunter fallen Lehrgangs-, Unterbringungs- und Fahrtkosten sowie Ausgaben für Verpflegung und für die Betreuung der Kinder. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fortbildung für die Weiterbildungsförderung nach § 81 SGB III zugelassen ist.
Zielgruppe sind sowohl Arbeitslose als auch Arbeitnehmer, die von einer Kündigung bedroht sind oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Die Antragstellenden müssen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Prüfung durch die Arbeitsagentur
Ob du Anspruch auf einen solchen Bildungsgutschein hast, wird von deiner zuständigen Arbeitsagentur individuell geprüft und entschieden. Wenn du Fragen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten hast, dann sprich uns gerne an oder informiere dich im Internet bei der Bundesagentur für Arbeit
Das Handwerkskammer Bildungszentrum HBZ in Münster ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZAV zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit kann diese Förderung, die 100 % der Lehrgangsgebühren abdeckt, für folgende Fortbildungen in unserem Hause beantragt werden:
- Ausbildung zur Schweißerprüfung - verschiedene Verfahren (Module) mit individuellem Eintritt:
- Modul Metallaktivgas (MAG) an Stahl
- Modul Lichtbogenhandschweißen (E) an Stahl
- Modul Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) an Stahl
- Modul Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) an CrNi Stählen
- Modul Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) an Aluminium
- Ausbildung zum Schweißfachmann nach Richtlinie DVS-IIW 1170
Bitte beachte: Auch wenn Lehrgänge in dieser Liste nicht verlinkt sind, informieren wir dich gerne über unser entsprechendes Angebot. Wenn du dich für eine dieser nichtverlinkten Fortbildungen interessierst, ruf uns gerne an.
Bildungsscheck
HINWEIS: Das Förderprogramm wurde zum 30.06.2024 eingestellt, neue Bildungsschecks werden nicht mehr ausgegeben. Bereits ausgestellte Bildungsschecks können bis zum 31.03.2029 eingelöst werden.
Mit dem Bildungsscheck NRW finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), werden betriebliche und individuelle Weiterbildungsausgaben von Beschäftigten (mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW) in kleinen und mittleren Betrieben bezuschusst. Somit können mehr Menschen und Unternehmen die berufliche Weiterbildung als Chance nutzen.
Förderkonditionen
Mit dem Bildungsscheck werden die Kosten für eine berufliche Weiterbildung bis zur Hälfte der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme,
maximal jedoch mit 500 €, bezuschusst. Ausgaben für Fahrten und ggf. eine Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Was wird gefördert
Der Bildungsscheck soll insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Der Bildungsscheck darf nur für Angebote der beruflichen Weiterbildung eingesetzt werden. Das ist auch möglich für online basierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning.

Kontakt
Bildungsberatung
- 0251 705-4444
- weiterbildung@hbz-bildung.de
Studierenden-BAföG
Verschiedene Studiengänge bietet das HBZ Münster in Kooperation mit Partnerhochschulen an. Für die Studierenden ergibt sich aufgrund ihrer Einschreibung an der jeweiligen Partnerhochschule die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Ob du die BAföG-Förderung erhältst hängt von deinen Einkommensverhältnissen und denen deiner Eltern ab.
Informationen über das für dich zuständige BAföG-Amt und wie du bei der Antragstellung vorgehen solltest, erfährst du auf den Seiten unserer Partnerhochschulen.
Grundsätzliche Informationen zum BAföG in Deutschland erhältst du auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Hier erhältst du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Darüber hinaus verdeutlichen Beispiele, wie die individuelle BAföG-Förderung aussehen kann.
Begabten-Förderung
Getreu dem Motto „Besondere Begabungen benötigen besondere Förderung“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Begabtenförderung ein Programm aufgelegt, welches Jugendliche, die über einen besonders guten Notendurchschnitt verfügen und sich beruflich weiterbilden möchten, unterstützt.
Auf diese Weise will die Regierung die Qualifizierung junger Fachkräfte, die sich für eine Karriere mit Lehrausbildung entscheiden, weiter fördern.
Förderung ab Notendurchschnitt 1,9
Wer das Ergebnis seiner Gesellen- bzw. Abschlussprüfung mit besser als „gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, kann für die berufliche Weiterbildung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 7.200,- Euro über einen Zeitraum von drei Förderjahren. Die Mittel für das Programm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Kontakt
Magdalena Krausa
- 0251 705-1752
- magdalena.krausa@hwk-muenster.de
Meisterprämie NRW
Die Meisterprämie ist ein Instrument der Landesregierung NRW im Rahmen der Fachkräfteoffensive. Ab dem 01.07.2023 fördert das Land NRW jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk mit 2.500 €.
Die Voraussetzungen
Basisvoraussetzung der Prämie ist das Bestehen der Meisterprüfung. Die Meisterprämie NRW richtet sich an Absolvierende, deren Hauptwohnsitz sich zum Ausstellungszeitpunkt des Meisterprüfungszeugnisses in NRW befindet. Für die Prämie können Abschlusszeugnisse ab dem 01.07.2023 berücksichtigt werden. Außerdem dürfen die frischen Handwerksmeisterinnen und -meister in keinem anderen Bundesland eine Meisterprämie beantragt oder erhalten haben.
Die Prämie in Höhe von 2.500 € gilt für alle Gewerke der Anlage A (mit „Meisterpflicht“) und Anlage B 1 (ohne „Meisterpflicht“) zur Handwerksordnung und wird pro Person einmalig gewährt.
Beantragung und weitere Informationen
Ab sofort können Meisterinnen und -meister, welche die Voraussetzungen erfüllen, die Prämie auf einer speziell eingerichteten Förderseite beantragen. Dort finden Berechtigte auch weitere Informationen zur Antragsstellung sowie eine umfangreiche FAQ-Liste. Bei der Beantragung sollten die Handwerksmeisterinnen und -meister schnell sein, denn Anträge können nur bis drei Monate nach Ausstellungsdatum der Meisterzeugnisse gestellt werden. Außerdem ist das Förderungskontingent begrenzt.
Anträge können auf der Seite meisterprämie.nrw gestellt werden.
Kombination mit weiteren Förderungsprogrammen
Die Nutzung der Meisterprämie schließt übrigens andere Förderinstrumente nicht aus. In Kombination mit beispielsweise dem Aufstiegs-Bafög können in einigen Gewerken 100 % der Kosten für Meisterschule und -prüfung gefördert werden.
Meistergründungsprämie NRW
Höhere Grundförderung, ein Bonus für Übernahmen sowie ein Gründungsbonus speziell für Handwerksmeisterinnen in bestimmten Berufen und mehr Familienfreundlichkeit: Ab 01.01.2025 erweitert die Landesregierung NRW die Meistergründungsprämie NRW als zentrales Unterstützungsangebot für gründungswillige Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Damit wird die Existenzgründung oder die Unternehmensnachfolge für Meisterinnen und Meister in Handwerksberufen noch attraktiver.
So wird die Grundförderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 10.500 Euro auf bis zu max. 11.500 Euro erhöht.
Für die Übernahme eines bestehenden Betriebes wird zusätzlich ein Bonus von 2.000 Euro gewährt.
Darüber hinaus erhalten Handwerksmeisterinnen einen Bonus von 2.500 Euro bei einer Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind.
Die mögliche Gesamtförderung (inkl. beider Boni) steigt somit auf insgesamt 16.000 Euro.
Der Kreis der Antragsberechtigten wird auf Personen mit einer gleichwertigen Qualifikation (gemäß 7 Absatz 2 Handwerksordnung und § 50 c Absatz 1 Handwerksordnung) ausgedehnt.
Fristen für Mittelabrufe und Nachweise können verlängert werden: Bei Geburt eines Kindes um 3 Monate und bei Bezug von Elterngeld um 12 Monate (auf Antrag bei der LGH).
Um die Passgenauigkeit der Förderung zu erhöhen, werden ab dem 01.01.2025 Neugründungen bis zu 100.000 Euro gefördert, Betriebsübernahmen bis zu 250.000 Euro (es gelten dabei jeweils die erforderlichen Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel gemäß Antrag).
Weitere Informationen folgen zeitnah.
Weiterhin gilt:
Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.
Es handelt sich um einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss für die Existenzgründung.
Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei den zuständigen Handwerkskammern sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen geknüpft.

Kontakt
Katja Kern
- 0251 5203-211
- katja.kern@hwk-muenster.de
Förderung Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt aktive und ehemalige Zeitsoldatinnen und -soldaten bei ihren Fortbildungswünschen mit speziell aufgelegten Finanzierungsmaßnahmen.
Wenn du einer dieser Zielgruppen angehörst und die notwendigen Voraussetzungen erfüllst, erhältst du Zuschüsse für folgende Aufwendungen:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Lernmittelgebühren
- Fahrtkosten
- sowie ggf. Trennungsgeld
- Ausbildungszuschuss
Bitte beachte:
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst gestellt werden.