Förderungs- und Finanzierungsberatung
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Ein zentraler Faktor bei der Planung Ihrer Weiterbildung stellt die Finanzierung dar. So entstehen bei Tages- und Wochenkursen schnell Kosten mehrerer Hundert Euros. Bei umfangreichen mehrmonatigen oder sogar mehrjährigen Aufstiegsfortbildungen können sich die Kosten schnell auf über 10.000 Euro steigern.
Damit Ihre Entwicklung nicht an den Weiterbildungskosten scheitert, stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten verschiedene Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten vor. Durch die unterschiedlichen Förderprogramme können die Kosten Ihres Kurses oft anteilig oder möglicherweise sogar vollständig übernommen werden. Ob für Sie eine Förderung möglich ist, hängt zum einen von Ihrer gewählten Weiterbildung als auch von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Wählen Sie Ihre geplante Weiterbildungsart und erfahren Sie, welche Förderinstrumente Ihnen zur Verfügung stehen.
Zudem geben wir Ihnen im Abschnitt "Allgemeine Förderhinweise" Tipps zur steuerlichen Anrechnung Ihrer geplanten Weiterbildung und stellen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung zur beruflichen Entwicklung vor.
Förderung Meisterschulen
Für die Förderung von Meisterschulen stellen Bund und Länder gemeinsam ein zentrales Förderungsinstrument zur Verfügung, das Aufstiegs-BAföG. Allein 2019 beantragten bundesweit mehr als 160.000 Personen diese Förderung um ihre Aufstiegsfortbildung zu finanzieren.
In den vergangenen Jahren wurde das Förderprogramm stetig angepasst, so dass unter anderem die Förderleistungen und Zugangsbedingungen durch mehrere Gesetzesnovellen verbessert wurden. Profitieren auch Sie von den Leistungen des Aufstiegs-BAföGs und realisieren Sie Ihren beruflichen Aufstieg.
Aufstiegs-BAföG
Dieses Förderprogramm für berufliche Bildung ist das zentrale Mittel zur finanziellen Förderung von Meisterschulen, egal ob Sie die Meisterschule in Teil- oder Vollzeit planen. Für weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG, wie die möglichen Förderanteile oder die Beantragung, besuchen Sie gerne unsere Themenseite. Dort stellen wir Ihnen auch unsere „Checkliste: Aufstiegs-BAföG“ zur Verfügung. Sie gibt einen Überblick der einzuhaltenden Fristen und macht auf notwendige Aktionen vor, während und nach Ihrer geförderten Meisterschule aufmerksam.
Aufstiegs-BAföG
Begabtenförderung
Darüber hinaus kann die Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Möglichkeit für die (Teil-)Finanzierung Ihrer Meisterschule darstellen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Ihre Ausbildung mit einem Notenschnitt von mindestens 1,9 abgeschlossen haben. Informationen zur Begabtenförderung finden Sie unter folgendem Link.
Begabtenförderung
Förderung Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt aktive und ehemalige Zeitsoldaten bei ihren Fortbildungswünschen mit speziell aufgelegten Finanzierungsmaßnahmen. So kann der Zugang zu unseren umfangreichen Bildungsanboten auch durch den BFD gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Förderung Bundeswehr
Förderung nach bestandener Meisterprüfung
Meisterprämie NRW
Wenn Sie die Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie nach bestandener Meisterprüfung die Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500€ beantragen. Weitere Informationen zur Prämie finden Sie hier.
Meisterprämie
Meistergründungsprämie
Unter bestimmten Rahmenbedingungen, haben Sie auch nach der Meisterschule noch die Möglichkeit weitere Förderinstrumente in Anspruch zu nehmen. Hierzu zählt die Meistergründungsprämie. Wenn Sie eine Unternehmensgründung oder -übernahme nach der erfolgreich bestandenen Meisterprüfung planen, können Sie Zuwendungen der Europäischen Union und des Landes NRW erhalten. Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen finden Sie hier.
Meistergründungsprämie
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Ist die Gründung oder Übernahme vollzogen, ergeben sich bei vielen jungen Unternehmerinnen und Unternehmern eine Reihe von Fragen rund um Themen wie Betriebsführung, Kostenrechnung, Marketing und Werbung. Gerade in dieser frühen Unternehmensphase gilt es, die notwendigen Weichen für die betriebliche Zukunft zu stellen. Hier bietet die Handwerkskammer Münster jungen Unternehmen die notwendige begleitende Unterstützung. Informationen zur Förderung unternehmerischen Know-Hows finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Münster.
Förderung unternehmerischen Know-Hows
Förderung Weiterbildungen
Betriebswirtschaftliche, gestalterische oder technische Weiterbildungen gestalten sich sehr unterschiedlich bezüglich Inhalt und Dauer. Unser Angebot reicht hier von Tageskursen wie dem „VDE-Vorschriften Intensivkurs“ über mehrtägige Kurse wie dem „Management-Seminar: Kostenrechnung und Kalkulation“ bis hin zu mehrmonatigen Aufstiegsfortbildungen. Hierzu zählen unter anderem der „Gestalter im Handwerk“ oder der „Geprüfter Betriebswirt HwO“.
So verschieden wie unsere Bildungsangebote sind auch die Förderangebote. Verschiedene Kurseigenschaften und persönliche Voraussetzungen entscheiden darüber, welches Förderinstrument genutzt werden kann. Die Folgende Fördermöglichkeiten empfehlen sich für die unterschiedlichen Weiterbildungen.
Ein- und mehrtägige Weiterbildungen
Wenn Sie sich für eine Weiterbildung entschieden haben und diese eher einen geringen Stundenumfang aufweist und innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen zum Abschluss führt, können sowohl der Bildungscheck NRW als auch die Bildungsprämie für Sie interessant sein.
Bildungscheck NRW
HINWEIS: Das Förderprogramm wurde zum 30.06.2024 eingestellt, neue Bildungsschecks werden nicht mehr ausgegeben. Bereits ausgestellte Bildungsschecks können bis zum 31.03.2029 eingelöst werden. Der Bildungscheck NRW bezuschusst individuelle Weiterbildungsausgaben von Beschäftigten mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW. Mit ihm werden die Kosten für eine berufliche Weiterbildung bis zur Hälfte der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme bezuschusst. Der Maximalbetrag dieses Zuschusses beträgt 500 €. Die Einkommensgrenzen sind 40.000 € für einzeln veranlagte Personen pro Jahr und 80.000 € für gemeinsam veranlagte. Weitere Rahmenbedingungen für die Förderung und was bei der Beantragung zu beachten ist erfahren Sie hier:
Bildungsscheck
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein Instrument der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen. Ein Bildungsgutschein kann sowohl von Arbeitssuchenden als auch von Arbeitnehmer deren Arbeitsvertrag ausläuft über die Agentur für Arbeit beantragt werden. Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier:
Bildungsgutschein
Begabtenförderung
Darüber hinaus kann die Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Möglichkeit für die (Teil-)Finanzierung Ihrer Fortbildung darstellen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Ihre Ausbildung mit einem Notenschnitt von mindestens 1,9 abgeschlossen haben. Informationen zur Begabtenförderung finden Sie unter folgendem Link.
Begabtenförderung
Mehrmonatige Fortbildungen
Aufstiegs-BAföG
Handelt es ich bei Ihrer Fortbildung um eine umfangreiche Fortbildung mit einem großen Stundenumfang besteht oftmals die Möglichkeit der Förderung durch das Aufstiegs-BAföG. Förderfähige Weiterbildungen sind hier beispielsweise der Gestalter im Handwerk oder der Betriebswirt HwO. Neben Unterhaltkosten bei Vollzeitlehrgängen werden Maßnahmen bis maximal 15.000€ gefördert. Die aktuell zu erfüllenden Voraussetzungen sowie Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf unserer Themenseite. Dort stellen wir Ihnen auch unsere „Checkliste: Aufstiegs-BAföG“ zur Verfügung. Sie gibt einen Überblick der einzuhaltenden Fristen und macht auf notwendige Aktionen vor, während und nach Ihrer geförderten Fortbildung aufmerksam.
Aufstiegs-BAföG
Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist auch ein Mittel, um umfangreiche Fortbildungen zu finanzieren. Hierbei ist die Grundvoraussetzung, dass Sie arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Agentur für Arbeit entscheidet individuell über die Bewilligung. Weitere Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier:
Bildungsgutschein
Begabtenförderung
Darüber hinaus kann die Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Möglichkeit für die (Teil-)Finanzierung Ihrer Fortbildung darstellen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie Ihre Ausbildung mit einem Notenschnitt von mindestens 1,9 abgeschlossen haben. Informationen zur Begabtenförderung finden Sie unter folgendem Link.
Begabtenförderung
Förderung Bundeswehr
Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt aktive und ehemalige Zeitsoldaten bei ihren Fortbildungswünschen mit speziell aufgelegten Finanzierungsmaßnahmen. So kann der Zugang zu unseren umfangreichen Bildungsanboten auch durch den BFD gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Förderung Bundeswehr
Förderung Studiengänge
Verschiedene Studiengängen bietet das HBZ Münster in Kooperation mit Partnerhochschulen an. Für die Studierenden ergibt sich aufgrund Ihrer Einschreibung an der jeweiligen Partnerhochschule gegebenenfalls die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Ob Sie die BAföG-Förderung erhalten hängt sowohl von der Form des Studiums als auch von Ihren Einkommensverhältnissen und meistens von denen Ihrer Eltern ab.
Für unsere Vollzeitstudiengänge finden Sie Informationen über das für Sie zuständige BAföG-Amt und wie Sie bei der Antragstellung vorgehen sollten auf den Seiten unserer Partnerhochschulen.
BAföG-Info Studiengang Bauen im Bestand
BAföG-Info Studiengang Fashion Management
Die Förderungshinweise des Studiengangs „Handwerksmanagement“ finden Sie auf der folgenden Seite.
Förderungsmöglichkeiten Studiengang Handwerksmanagement
Grundsätzliche Informationen zum BAföG in Deutschland erhalten auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Darüber hinaus verdeutlichen Beispiele von Geförderten, wie die individuelle BAföG-Unterstützung aussehen kann.
BAföG-Info
Allgemeine Förderhinweise
Steuerliche Vorteile
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile. Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei Ihrer Steuererklärung zur Minderung der Steuerzahlung herangezogen werden.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung vollständig als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.
Folgende Kosten können Sie beispielsweise geltend machen:
- Seminargebühren
- Prüfungsgebühren
- Fachliteratur
- Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
- Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
- Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
- Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren oder über eventuell anfallende Seminarkosten stellen wir Ihnen jedenfalls gerne aus.