04. Juli 2023 | Jetzt Meisterprämie NRW beantragen und 2.500 € Förderung erhalten.
Ab dem 01.07.2023 fördert das Land NRW jede erfolgreich abgelegte Meisterprüfung im Handwerk mit 2.500 €. Die neue Prämie, in Kombination mit anderen Förderungsinstrumenten, ermöglicht Handwerksmeister:innen nur noch einen Bruchteil bis keine Kosten der Meisterausbildung mehr selbst tragen zu müssen. Somit ist die Meisterausbildung nicht mehr länger eine Frage der finanziellen Mittel.
Die Voraussetzungen
Basisvoraussetzung der Prämie ist das Bestehen der Meisterprüfung. Die Meisterprämine NRW richtet sich an Absolvent:innen deren Hauptwohnsitz sich zum Ausstellungszeitpunkt des Meisterprüfungszeugnisses in NRW befindet und deren Abschlusszeugnis ab dem 01.07.2023 ausgestellt wurde, beziehungsweise wird. Außerdem dürfen die frischen Handwerksmeister:innen in keinem anderen Bundesland eine Meisterprämie beantragt oder erhalten haben. Die Prämie in Höhe von 2.500 € gilt für alle Gewerke der Anlage A (mit „Meisterpflicht“) und Anlage B 1 (ohne „Meisterpflicht“) zur Handwerksordnung und wird pro Person einmalig gewährt. Die Anlagen zur Handwerksordnung können hinter dem jeweiligen Link auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden. Die Prämie soll zunächst bis Ende 2024 vergeben werden.
Beantragung und weitere Informationen
Jetzt schnell sein, denn Anträge können nur bis drei Monate nach Ausstellungsdatum des Meisterzeugnisses gestellt werden. Außerdem ist das Förderungskontingent begrenzt. Ab sofort können Meister:innen, welche die Voraussetzungen erfüllen, die Prämie unter www.meisterprämie.nrw beantragen. Dort finden Berechtigte weitere Informationen zur Antragsstellung sowie eine umfangreiche FAQ-Liste.
Kombination mit weiteren Förderungsprogrammen
Die Nutzung der Meisterprämie schließt übrigens andere Förderinstrumente nicht aus. In Kombination mit beispielsweise dem Aufstiegs-Bafög können in einigen Gewerken 100% der Kosten für Meisterschule und -prüfung gefördert werden. Sollte nach der Meisterschule eine Betriebsgründung oder Übernahme geplant werden, unterstützt auch die Meistergründungprämie.
Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen finden Sie auf der HBZ-Seite.
Die Voraussetzungen
Basisvoraussetzung der Prämie ist das Bestehen der Meisterprüfung. Die Meisterprämine NRW richtet sich an Absolvent:innen deren Hauptwohnsitz sich zum Ausstellungszeitpunkt des Meisterprüfungszeugnisses in NRW befindet und deren Abschlusszeugnis ab dem 01.07.2023 ausgestellt wurde, beziehungsweise wird. Außerdem dürfen die frischen Handwerksmeister:innen in keinem anderen Bundesland eine Meisterprämie beantragt oder erhalten haben. Die Prämie in Höhe von 2.500 € gilt für alle Gewerke der Anlage A (mit „Meisterpflicht“) und Anlage B 1 (ohne „Meisterpflicht“) zur Handwerksordnung und wird pro Person einmalig gewährt. Die Anlagen zur Handwerksordnung können hinter dem jeweiligen Link auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz eingesehen werden. Die Prämie soll zunächst bis Ende 2024 vergeben werden.
Beantragung und weitere Informationen
Jetzt schnell sein, denn Anträge können nur bis drei Monate nach Ausstellungsdatum des Meisterzeugnisses gestellt werden. Außerdem ist das Förderungskontingent begrenzt. Ab sofort können Meister:innen, welche die Voraussetzungen erfüllen, die Prämie unter www.meisterprämie.nrw beantragen. Dort finden Berechtigte weitere Informationen zur Antragsstellung sowie eine umfangreiche FAQ-Liste.
Kombination mit weiteren Förderungsprogrammen
Die Nutzung der Meisterprämie schließt übrigens andere Förderinstrumente nicht aus. In Kombination mit beispielsweise dem Aufstiegs-Bafög können in einigen Gewerken 100% der Kosten für Meisterschule und -prüfung gefördert werden. Sollte nach der Meisterschule eine Betriebsgründung oder Übernahme geplant werden, unterstützt auch die Meistergründungprämie.
Weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten für Fort- und Weiterbildungen finden Sie auf der HBZ-Seite.