Asbest: Fortbildungslehrgang
Die Gesundheitsgefährdung durch Asbest wird seit vielen Jahren diskutiert. In letzter Zeit werden verstärkt Rückbaumaßnahmen durchgeführt, bei denen asbesthaltige Produkte anfallen. Das Problem: Ohne sachkundige Personen, die ausreichende Kenntnisse im Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen haben und mit den einschlägigen Vorschriften zu diesem Thema vertraut sind, dürfen solche Arbeiten nicht angenommen werden.
In diesem Kurs frischst du deine Kenntnisse bezüglich dieses gesundheitsgefährdenden Stoffes und den damit einhergehenden Umgang auf.
Gemäß TRGS 519 haben Sachkundige die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519, sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest zu informieren. Die erworbenen Sachkundenachweise nach TRGS 519 Anlage 3 und 4 gelten seit einer Änderung der Gefahrstoffverordnung im Juli 2013 nur noch für den Zeitraum von sechs Jahren.
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Ziele
Nach diesem Fortbildunglehrgang hast du deinen Sachkundenachweis um weitere sechs Jahre verlängert.
Abschluss
Nach der Teilnahme am Seminar erhältst du die Teilnahmebescheinigung und verlängerst so deinen Sachkundenachweis nach Anlage 4C.
Vorteile
Frische deine Fähigkeiten auf!
Technologien und Methoden entwickeln sich schnell weiter. Eine Weiterbildung hilft dir, auf dem neuesten Stand zu bleiben und Expertin bzw. Experte auf deinem Fachgebiet zu werden.
Entwickle dich persönlich weiter!
Weiterbildungen unterstützen dich in der persönlichen Entwicklung. Dein Selbstbewusstsein wird gestärkt, deine Anpassungsfähigkeit gefördert und neue Perspektiven sowie Kenntnisse vermittelt.
Unsere Dozierenden kommen aus der Praxis!
Sie vermitteln dir die theoretischen Themen so, dass du das Gelernte gut für den beruflichen Alltag nutzen kannst.
Sachkundige Personen aus dem Bereich Bau-/Ausbau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Entsorgungs-/Abbruchtechnik, Fassadenbau, Transportunternehmen, die ihre gültige Sachkunde (max. 6 Jahre alt) verlängern möchten.
Ist die Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 und Anlage 4A, Anlage 4B oder Anlage 4C. Eine Bestätigung der aktuellen Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 ist bei Anmeldung vorzulegen.
Wichtiger Hinweis: Sachkundige mit der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 können die Sachkunde mit diesem Kurs nicht verlängern.
- Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren; Berufskrankheiten
- Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
- Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Baustelleneinrichtung
- Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
- Hinweise zur Entsorgung
Nimm deine Karriere in die Hand und melde dich jetzt für den "Asbest: Fortbildungslehrgang" am HBZ Münster an. Wir freuen uns auf dich!