Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen
Du bist Meisterinnen oder Meister des Maurer- u. Betonbauer- oder Zimmererhandwerks. Dann hast Du seit Januar 2024 die Möglichkeit, dich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Bau NRW eintragen zu lassen. Für die Eintragung ist unter anderem der Nachweis einer Weiterbildung (80 U.Std.) erforderlich. Der von uns angebotene Lehrgang entspricht inhaltlich der Rechtsverordnung nach § 87 Absatz 2a BauO NRW und wird in Voll- u. Teilzeitform angeboten.
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Abschluss
Vorteile
Eingeschränkt Bauvorlageberechtigte sind nach § 67 Absatz 4a der Landesbauordnung 2018 berechtigt, Bauvorlagen für die Gebäudeklassen 1 und 2 zu erstellen.
Definition Gebäudeklassen:
Gebäudeklasse 1:
- freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
- land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung,
Gebäudeklasse 2:
- Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m².
Meisterinnen und Meister des Maurer- u. Betonbauer sowie Zimmererhandwerks oder eine nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 Handwerksordnung durch Eintragung in die Handwerksrolle gleichgestellte Personen.
- Planungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Zivilrechtliche Grundlagen
- Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
- Bautechnische Nachweise
- Entwurf und Gestaltung