Lebensmittelhygiene: Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung
Du bist für einen Betrieb tätig, der Lebensmittel herstellt oder in den Verkehr bringt? Dann gelten für Sie die Regelungen des §4 der Lebensmittel- und Hygieneverordnung. Diese Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen Hygienemängel vorbeugen und zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel beitragen.
Diese Schulung kann auch in Kombination mit der IfSG- Folgebelehrung gebucht werden.
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Ziele
Nach der "Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung" kannst du das neue Wissen direkt in deinem beruflichen Alltag anwenden.
Abschluss
Nach der Teilnahme an der Schulung erhältst du eine Teilnahmebescheinigung.
Vorteile
Unsere Dozierenden kommen aus der Praxis!
Sie vermitteln dir die theoretischen Themen so, dass du das Gelernte gut für den beruflichen Alltag nutzen kannst.
Abwechslungsreiche Schulung!
Erlebe einen spannenden Mix aus theoretischen Inhalten und praxisnahen Beispielen in unseren Schulungsräumen.
Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
Bestandteile der Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 852/2004:
- Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels
- Hygienische Anforderung an die Verarbeitung
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung
- Anforderung an Kühlung und Lagerung
- Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen
- Reinigung und Desinfektion
Unterbringung
Du benötigst eine Unterkunft für den Präsenzunterricht in Münster? Buche jetzt ein Zimmer in unserem Gästehaus unter Tagungen und Gästehaus.
Nimm deine Karriere in die Hand und melde dich jetzt für die Schulung "Lebensmittelhygiene" nach §4 der Lebensmittelverordnung am HBZ Münster an. Wir freuen uns auf dich!