Nachweis zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister:innen
Du bist Meister:in im Maurer- u. Betonbauer oder Zimmerhandwerk oder eine nach § 7 Absatz 2, 3, 7 oder 9 Handwerksordnung durch Eintragung in die Handwerksrolle gleichgestellte Personen.
Dann hast Du seit Januar 2024 die Möglichkeit, dich in das Verzeichnis der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten der Ingenieurkammer Bau NRW eintragen zu lassen. Für die Eintragung ist unter anderem der Nachweis einer Weiterbildung (80 U.Std.) erforderlich. Der von uns angebotene Lehrgang entspricht inhaltlich der Rechtsverordnung nach § 87 Absatz 2a BauO NRW und wird in Voll- u. Teilzeitform angeboten.
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Abschluss
Teilnahmezertifikat
Meisterinnen und Meister des Maurer- u. Betonbauer sowie Zimmererhandwerks und nach Handwerksordnung gleichgestellte Personen
- Planungsrecht
- Bauordnungsrecht
- Zivilrechtliche Grundlagen
- Wirtschaftlichkeit des Planens und Bauens
- Bautechnische Nachweise
- Entwurf und Gestaltung
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich.
Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Der Lehrgang ist von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 80 Fortbildungspunkten anerkannt.