Lebensmittelhygiene: Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
Dienstag von 13:00 - 14:00 Uhr
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 51,00 €
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Sie sind für einen Betrieb tätig, der Lebensmittel herstellt oder in den Verkehr bringt? Dann gelten für Sie die Regelungen des §4 der Lebensmittel- und Hygieneverordnung. Diese Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen Hygienemängel vorbeugen und zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel beitragen.

Diese Schulung kann auch in Kombination mit der IfSG- Folgebelehrung gebucht werden.

Bestandteile der Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 852/2004:

Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels

Hygienische Anforderung an die Verarbeitung

Lebensmittelrecht

Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung

Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit

Havarieplan, Krisenmanagement

Hygienische Behandlung

Anforderung an Kühlung und Lagerung

Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen

Reinigung und Desinfektion

Teilnahmezertifikat
Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich.

Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung

Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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