Lebensmittelhygieneschulung & IfSG-Belehrung Kombinationsschulung

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
Montag von 09:00 - 11:00 Uhr
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 66,00 €
Kurs buchen
Mitarbeiter die in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb arbeiten müssen gesetzlich Vorschriften zu erfüllen:

- die jährlich Lebensmittelhygieneschulung § 4 LMIV

- die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetzt IfSG-§ 43 alle zwei Jahren

Unser Hygienekompetenzzentrum bietet diese Schulungen als Kombinationsschulung an. Zur fachlichen Erweiterung kann noch die HACCP-Schulung besucht werden.

Bestandteile der Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 852/2004:

Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels

Hygienische Anforderung an die Verarbeitung

Lebensmittelrecht

Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung

Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit

Havarieplan, Krisenmanagement

Hygienische Behandlung

Anforderung an Kühlung und Lagerung

Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen

Reinigung und Desinfektion



IfSG-Geltungsbereich

Informationspflicht - Tätigkeitsverbot

Hygieneregel und Regelungen für Ausscheider

Krankheitserreger und ihre Übertragungswege

Teilnahmezertifikat
Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich.

Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung

Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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