Lebensmittelhygieneschulung & IfSG-Belehrung Kombinationsschulung
Lehrgangsdetails
Mitarbeiter die in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb arbeiten müssen gesetzlich Vorschriften zu erfüllen:
- die jährlich Lebensmittelhygieneschulung § 4 LMIV
- die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetzt IfSG-§ 43 alle zwei Jahren
Unser Hygienekompetenzzentrum bietet diese Schulungen als Kombinationsschulung an. Zur fachlichen Erweiterung kann noch die HACCP-Schulung besucht werden.
- die jährlich Lebensmittelhygieneschulung § 4 LMIV
- die Folgebelehrung zum Infektionsschutzgesetzt IfSG-§ 43 alle zwei Jahren
Unser Hygienekompetenzzentrum bietet diese Schulungen als Kombinationsschulung an. Zur fachlichen Erweiterung kann noch die HACCP-Schulung besucht werden.
Bestandteile der Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 852/2004:
Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels
Hygienische Anforderung an die Verarbeitung
Lebensmittelrecht
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
Havarieplan, Krisenmanagement
Hygienische Behandlung
Anforderung an Kühlung und Lagerung
Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen
Reinigung und Desinfektion
IfSG-Geltungsbereich
Informationspflicht - Tätigkeitsverbot
Hygieneregel und Regelungen für Ausscheider
Krankheitserreger und ihre Übertragungswege
Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels
Hygienische Anforderung an die Verarbeitung
Lebensmittelrecht
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
Havarieplan, Krisenmanagement
Hygienische Behandlung
Anforderung an Kühlung und Lagerung
Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen
Reinigung und Desinfektion
IfSG-Geltungsbereich
Informationspflicht - Tätigkeitsverbot
Hygieneregel und Regelungen für Ausscheider
Krankheitserreger und ihre Übertragungswege
Teilnahmezertifikat
Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich.
Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.