Studienablauf


Studienablauf

Nahaufnahme eines Studenten beim Schreiben in einer Vorlesung

Dauer, Ablauf und Inhalte des Studiums

 
Dauer des Studiums

Das Studium beginnt immer im Oktober eines Jahres, dauert insgesamt ca. 4 Jahre und 4 Monate und wird in Teilzeitform durchgeführt. Der Unterricht findet einmal in der Woche abends online statt und freitags abends und jeden 2. Samstag in Präsenz im HBZ Münster. Ein Wochenende im Monat ist unterrichtsfrei.

Ablauf des Studiums

Sie beginnen mit Ihrer Handwerksausbildung und gleichzeitig ausbildungsbegleitend mit Ihrem Studium „Handwerksmanagement“. Auch wenn Sie schon im 2. Ausbildungsjahr sein sollten, können Sie noch ins Studium einsteigen!

Nach einer verkürzten Ausbildung von 2 – 2,5 Jahren legen Sie die Gesellenprüfung ab. Danach arbeiten Sie als Gesell:in in Ihrem Betrieb weiter und führen Ihr Studium berufsbegleitend fort bis zum Bachelor-Abschluss. Oder Sie besuchen nach der Gesellenprüfung die Meistervorbereitung Teil I und II in Vollzeit (siehe unten Meistervorbereitung*) und studieren ebenfalls parallel weiter bis zum Bachelor-Abschluss

Studieninhalte

Sie absolvieren Module u.a. aus den Bereichen Betriebsorganisation und -planung, Rechnungswesen, Bilanzierung, Controlling und Finanzmanagement, Personalmanagement, Marketing, Innovationsmanagement, strategisches/operatives Handwerksmanagement, Rechtliche Rahmenbedingungen, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsenglisch.

Meistervorbereitung*)

Die Meistervorbereitung auf die Teile I und II können Sie parallel zum Studium nach bestandener Gesellenprüfung besuchen. Diese Teile sind nicht Bestandteil des Studiums und sind eigenständig zu planen und zu finanzieren!

Die Meistervorbereitung Teile III und IV sind bereits im Studium enthalten.

(zur Info: Die Meisterschule und die sich anschließende Prüfung bestehen deutschlandweit aus den Modulen Teil I bis Teil IV. Die Teile I und II umfassen die jeweilige Fachpraxis und Fachtheorie in dem entsprechenden Handwerk. Der Teil III umfasst Inhalte aus den Gebieten Wirtschaft und Recht und der Teil IV den Bereich Berufs- und Arbeitspädagogik.)