Gebäude-Energie-Gesetz (GEG): Update für die EE-Expertenliste (online)
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Ziele
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat im Jahr 2020 in Kraft. Es ist somit der ordnungsrechtliche Rahmen für die energetischen Anforderungen an bestehende und zu errichtende Gebäude. Zwischenzeitlich erfuhr das GEG mehrere Anpassungen. Die seit dem 1.1.2024 gülitge Fassung hat u.a.
maßgeblichen Einfluß auf die Wahl des Heizungssystems bei der Erneuerung von Wärmeversorgunganlagen in Bestandsgebäuden und in Neubauten (§71 ff) . Auch die Änderungen der § 60 ff haben Auswirkungen auf Eigentümer/Betreiber, SHK-Fachbetriebe und Energieberater.
Das Seminar behandelt diese Neuerungen, geht auf die Anforderung des Einsatzes von 65 % erneuerbarer Energien ein, zeigt die Erfüllungsoptionen und die Berechnungsmethode (DIN V 18599) anhand von Beispielen auf.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Abschluss
Zertifikat
Vorteile
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Gebäudeenergieberater, Berater der Expertenliste, Architekten, Ingenieure
Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste
- Grundlagen des GEG
- Definition des Niedrigenergiehauses
- Auswirkungen auf bauliche und anlagentechnische Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeit diverser Lösungen